- zulangen
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zu||lan|gen 〈V. intr.; hat〉1. = zugreifen (4)2. 〈umg.〉 genügen, reichen, langen● hast du viel Arbeit? es langt zu! 〈umg.〉; bitte langen Sie zu! (Aufforderung beim Essen); kräftig, tüchtig \zulangen* * *
zu|lan|gen <sw. V.; hat:1.a) (ugs.) (bes. beim Essen) vom Angebotenen reichlich nehmen; sich reichlich bedienen:die Kinder hatten großen Hunger und langten kräftig zu;Ü bei der Rechnung hat der Handwerker dann kräftig zugelangt;b) (bei der Arbeit) kräftig zupacken:der Neue kann z.;c) zuschlagen; jmdm. einen Schlag versetzen:sein Vater hatte öfter mal zugelangt.2. (landsch.) ausreichen:langt das zu?* * *
zu|lan|gen <sw. V.; hat: 1. a) (ugs.) (bes. beim Essen) vom Angebotenen reichlich nehmen; sich reichlich bedienen: die Kinder hatten großen Hunger und langten kräftig zu; der Schmuck kommt in den Tresor, auch da langst (greifst) du nicht mehr zu (Konsalik, Promenadendeck 439); Ü Häufig wurde beim Auswuchten geschlampt und dennoch ungeniert zugelangt. Wir zahlten zwischen 56 und 179 DM (ADAC-Motorwelt 7, 1986, 42); b) (bei der Arbeit) kräftig zupacken: der Neue kann z.; ... der ihr die Schlafkammer ließ, auch wenn sie schon nicht mehr in seiner Wirtschaft z. konnte (Kühn, Zeit 325); c) zuschlagen; jmdm. einen Schlag versetzen: ... verurteilten 86 Prozent die Gewalt in der Ehe. Doch entgegen allen Beteuerungen langen Männer immer noch zu (Spiegel 8, 1986, 99). 2. (landsch.) ausreichen: langt das zu?; wenn die eigene Kraft nicht mehr zulangt, muss man die Hilfe annehmen (Broch, Versucher 108).
Universal-Lexikon. 2012.